Robert Born UNO Rights Claim
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Robert Born
Wilhelminenplatz 15a
D-64283 Darmstadt
Germany
06151/23112
URL:http://www.th-darmstadt.de/ st001500 => Prozesse (zZ. zensiert!!!)
EMail:st001500@hrz1.hrz.th-darmstadt.de (zZ. wegen Zensur gesperrt!!!)

Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen

8-14, Avenue de la Paix
CH-1211 Geneva 10
Switzerland

Darmstadt, den 06.Feb 1997

Beschwerde bei der UN-Menschenrechtskommission

Grundlage: Internationaler Pakt ueber buergerliche und politische Rechte (19. Dez 1966) (CCPR; International Coveant on Civil and Political Rights)

Begruendedheit: Liste der Artikelverstoesse:

Art. 6, Abs 1; Art. 7; Art. 8; Abs 1; Art. 9, Abs 1,4,5; Art. 10; Abs. 1
Art. 12, Abs. 1,2; Art. 14, Abs. 1; Art 16; Art. 17, Abs. 1, 2
Art. 19, Abs. 1, 2; Art. 23, Abs. 1, 2, 3; Art. 24, Abs. 1; Art. 26

Zulaessigkeit:

Ablehnung der Beschwerde Born./.Deutschland bei der Europaeischen Menschenrechtskommision No. 29558/95 am 25. Juni 1996 nach Art 27 der Konvention durch die Mitglieder (emrk-tif.arj):

J.-C. Soyer, President of the Committe
B. Marxer
J.-C. Geus
Mrs. S. Dolle, Secretary to the Commitee

Die Zeitverzoegerung der in etwa Ende Juli (siehe Stempel auf HR-R14.D; CW/nl) eingegangenen Beschwerdenablehnung ergibt sich aus dem damals paralysierten Zustand einer vorsaetzlich unrichtigen "Heilbehandlung" inkl. Zwangsmedikation die mehr als eine Gehirnwaesche zu verstehen ist. Ich habe mich erst Ende des Quartals 1996 wieder soweit erholt und von den Medikamenten entwoehnt, dass ich komplexe und abstrakte gedankliche Zusammenhaenge die in meinem Fall vorliegen, ueberhaupt logisch erfassen konnte.

Die in diesem Dokument erwaehnten Dateinamen zB: (filename.arj) deuten auf komprimierte Datenarchive, die ich ueber das Internet via der URL: http://www.th-darmstadt.de/ st001500 in meinem Prozessverzeichnis zur weiterfuehrenden Information anbiete, die aber zZ. leider zensiert sind (weiteres siehe im Kapitel Anlagen).

Unterschrift: ................................... (Robert Born)

Vorbemerkungen:

Der hier vorliegende Fall ist aeusserst umfangreich und benoetigt fuer ein ausreichendes Verstaendnis tiefgehende Spezialkenntnisse aus den psychologischen und konspirativen Disziplinen. Jedoch ist das Grundprinzip der kriminellen Handlungsstrukturen immer aehnlich, als auch die daraus resultierenden Folgen sich auf bestimmte Grundaussagen und immer wiederauftauchende Phaenomene reduzieren lassen. Es wird im folgenden eine Hypothese vorgestellt, die elementarste Normenverletzung aus den wissenschaftlichen und rechtlichen Argumentationsfeldern beschreibt. Anschliessend wird aus der exorbitanten Unwahrscheinlichkeit der Gesamtheit der Normenverletzung das Vorhandensein eines sozialpolitischen Phaenomens, der sogn. Konspiration logisch abgeleitet, die sich fuer diese Normenverletzung verantwortlich zeigt. Alle diese Normenverletzungen foerdern weitere kriminelle, nach BGB  826 zu ahndende, Handlungen inform von operative Zersetzungen und sind hinsichtlich meiner schweren Foltertraumatik gesundheitsschaedlich.

Hypothese:

Das rechtliche und medizinisch-naturwissenschaftliche Argumentationsfeld exkludieren bewusst alle fuer meinen Fall relevanten wahren Informationen. Durch fundamentale Normbeugungen in beiden Argumentationsfeldern werden von den medikolegalen Institutionen vorsaetzlich unwahre und nichtrechtliche Desinformationen als Scheinargumente missbraucht. Das fuer diese elementarsten Normabweichungen notwendige konspirative Verhalten soll finanzielle Interessen (Exploitation) sichern und diesen selbst wieder gleichzeitig dekonspirativen Schutz bieten.

Bedingungen fuer den Beweis der Hypothese:

Die Hypothese stimmt genau dann, wenn:

  1. die verwendeten Normen auch wirklich wahr sind.
  2. meine Beweissmittel richtig auf diese Normen angewendet werden.

Beweis der Hypothese:

In meinem Fall traten die folgenden c) naturwissenschaftlichen und d) rechtlichen Normverletzungen auf:

  1. Mehrfache und vorsaetzliche Missachtung obligater medizinischer Standards inform der differentialdiagnostischen Kriterien des DSM (Differentialdiagnostisches und Statistische Manual fuer psychiatrische Stoerungen) bei der Diagnose unterstellter psychotischen Stoerungen.
  2. Mehrfache und vorsaetzliche Missachtung strafrechtlich- und strafprozessualer Ordnungen, insbesondere das bewusste Nichterfassen von namentlich und postalisch definierten offensichtlichen Straftaetern in einer Strafanzeige die gegen "Unbekannt" deklariert wurde, implizit resultierender Nichtermittlung. Dies gilt ganz besonders hinsichtlich der Strafdelikte und Taeter aus Punkt c).

Darlegung der Beweismittel:

add c)
Saemtliche mir im Jahre 1991 ausgestellten medizinischen Gutachten sind vorsaetzliche iatrogene Desinformationen (attest0.arj). Nach zuvoriger heimlicher Vergiftung mit Psychopharmaka durch Systemagenten, bin ich trotz meiner Hinweise auf Intoxikation vorsaetzlich ohne Ueberpruefung der differentialdiagnostischen Kriterien des DSM (aktuell.arj) faelschlicherweise als psychotisch krankt stigmatisiert worden. Durch diese bewussten Fehldiagnosen wurden nicht nur die Beweismittel vorsaetzlich vernichtet, systematisch die Strafen vereitelt, sondern auch nachfolgende gleiche Delikte ueberhaupt erst ermoeglicht, die das Ziel anvisierten mich durch heimliche systematische Applikation von Psychopharmaka einer Gehirnwaesche und psychopharmakologischen Folter zu unterziehen.

Alle nachfolgenden medizinischen "Gutachten" sind zum Grossteil Fehlerfortpflanzungen der urspruenglichen iatrogenen Desinformationen aus dem Jahre 1991. Sie verkennen die vorsaetzlich iatrogen verschuldete Serienintoxikation von 1991 als paranoiden Wahn, koennen sich iS. der unrichtigen Diagnose jedoch tatsaechlich aber nur auf die damaligen iatrogenen Fehler beziehen. Zusaetzlich klammern sie existentielle aethiologische und biographische Ereignisse einfach aus, die von ausserordentlicher Wichtigkeit fuer die Diagnose posttraumatischer Belastungsstoerungen (PTSD) und Foltertraumatas (aktuell.arj) sind.
add d)
Trotz der massiven Haeufung offensichtlicher iatrogener Desinformationen werden keine strafrechtlichen Massnahmen (u.a.  278, 279 STGB) u.a. gegen die systematisch misshandelnden Mediziner eingeleitet, welche die systematischen Vergiftungsaktionen verschleiern. Auch gegen die absolut widerspruechlichen und aus diesem Grunde offensichtlich kriminelle Handlungen eines Gesundheitsbeauftragten des Ordnungsamtes wird nicht Anklage erhoben. Somit wird die zweite Front der Strafvereitlung u.a. noch mit offensichtlichen Rechtsbeugungen der Verfolgungsbehoerden selbst gekroent, die zT zu offensichtlichen Paradoxa (winkler.arj) gefuehrt hat. Auch mehrere Strafverfahren in Folge gegen die offensichtlich und nachweisbar faelschlich nichtermittelnde Staatsanwaltschaft werden abgewiesen.

Desweiteren erwaechst daraus weitere Strafverfahren nicht nur gegen die Staatsanwaltschaft, sondern aufgrund der Missachtung der Punkte c) und/oder d) auch gegen einige Rechtsanwaelte, einem Justiziar der Landesaerztekammer und zum wiederholten Male gegen eine Aerztin die anstatt ihre alte iatrogene Desinformation aus dem Jahre 1991 zu korrigieren, eine neue noch haarstraeubendere Desinformation ausstellt, und mit dieser gleichzeitig auf kafkaeske Weise meine Freiheitsrechte erpresserisch einschraenkt.

Schlussfolgerung:

Die Wahrscheinlichkeit der immens hohen Anzahl von systematischen Normenverstoessen als Einzelentscheidung von allen medikolegalen Instanzen und Institutionen einschlieslich der EMRK-Ablehnung (emrk-tif.arj) als auch dem Gesamtprodukt dieser, ist so unglaublich gering, dass konspiratives Verhalten als sabottierender und boykottierender Aussloeser iS. eines gesellschaftspolitischen Phaenomen geradezu offensichtlich wird. Dieses konspirative Handeln bewirkt die im Sinne der Hypothese vollstaendige Ignoration meiner wissenschaftlich und rechtlich fundierten Aussageninhalte, und nutzt bewusst ausserhalb der Normensetzung der beiden Argumentationsfelder liegende Desinformationen als Scheinbegruendungen juristischer Inaktivitaeten. Alle extrem normverletzenden medizinischen (c) und rechtlichen (d) Entscheidungen, sind nicht nur mit der Wahrheit und dem Recht unvereinbar, sondern erfuellen auch die Kriterien des Reglements der konspirativen Arbeit (aktuell.arj). Nur durch diese elementaren Normverletzungen kann die Konspiration auch gesichert werden, da ansonsten deren Zielsetzungen (siehe unten) nicht mehr erfuellt werden koennen. Zusaetzlich erfolgt durch vorsaetzllich unrichtige psychopathologische Stigmatisierung eine kafkaeske Freiheitsbeschraenkungen mit permanenten durch operative Vorgaenge eingeleiteten sublimen psychologisch-traumarelevanten Folter- und Erpressungsversuchen. Die Schutzfunktion der Europaeischen Menschenrechtskommission versagt voellig, wenn nicht sogar vorsaetzlich (Art. 50 EMRK). Die exorbitante Normenverletzung, durch die sich die Konspiration indirekt beweisst, wird so lange aufrechterhalten bis das Opfer (ich) entweder erschoepft aufgibt oder aber bei guenstiger Prognose mit genuegend Ausdauer und "Druck" weiterer Interessengruppen nur die zivilrechtliche Entschaedigung, jedoch wahrscheinlich keine strafrechtlichen Massnahme erfolgt.

Konspirative Zielsetzungen:

Dieses konspirative Verhalten dient dazu

  1. die Ketten der systematischen Beweisvereitlungen strafrechtlich nicht zu ahnden und somit den Status der Systemagenten nicht zu gefaehrden,
  2. finanzielle Entschaedigungszahlungen an meine Person vorsaetzlich zu unterbinden und dadurch gegebenenfalls eine lokale/regionale Immobilisierung zu erreichen,
  3. durch Immobilisierung meiner Person sich an vermeindlichen Erbschaftsanteilen in spe mit aehnlich erpresserischen Methoden oder in letzterem Sinne erreichter Einheiratung zu bereichern.

Bestaetigung durch biographischer Hintergruende:

Die Ursachen der hier komprimiert dargestellten kriminellen Sachverhalte liegt in den exploitativen Chancen des im Jahre 1973/74 ploetzlich erlangten Reichtums meiner USA-Verwandtschaft begruendet. Damit meine Mutter und ich nicht nach Suedafrika auswandern konnten wurde mein Vater dort umgebracht, damit ich als erbschaftsanteiliges Substitut meines Vaters zunaechst in Deutschland immobilisiert bleibe, um spaeter unter kontrollierteren Bedingungen den Erbschaftsanteil in den Einflussbereich der Interessengruppe vektorisieren kann. Dieses vermeindliche terroristische Ereignis, als auch die Kenntnis ueber die exploitativen finanziellen Motive an sich, wurden von mir bis zum Jahre 1991 durch eine selektive Amnesie voellig verdraengt, jedoch durch operative Pannen mich manipulieren wollender Systemagenten unfreiwillig verraten.

Fuer die dargestellte Annahme fuer den Mord an meinem Vater Dieter Born (Jan 1994) gibt es noch folgende Indizienbeweise, welche eine ausreichend dichte Indizienbeweiskette auszubilden:

  1. Motiv: finanzieller Gewinn durch Immobilisierung meinerseits 1974,
  2. Mehrfache OPK (Operative Personenkontrolle) mit Einsatz hochdosierter Narkotika hinsichtlich meines Wissens ueber die Todesursache meines Vaters durch verschiedene Systemagenten 90/91,
  3. OPK hinsichtlich einer Person die als Tipgeber fuer einen Mord fungierte (Hinweis mit "Hamlet" ueber meine Tante in USA) 1991,
  4. Massiv zersetzende OV (Operative Vorgaenge) im und ab dem Jahre 1991 nach Zusammenbruch der selektiven Amnesie und "Memorierung", besser Erkennen elementarer Sachzusammenhaenge (reicher Uronkel, unnatuerliche Todesursachen, etc...), die durch operative Pannen der Systemagenten hervorgerufen wurden. Durch eine Gehirnwaesche mittels systematischer heimlicher Applikation von Psychopharmaka und Psychoterror sollte ein psychologisches coercives Korsett aufgebaut werden, welches eine dem System guenstige Verhaltensaenderung meinerseits erzwingen kann.
  5. Mehrere offensichtliche iatrogene Desinformationen von verschiedenen Aerzten aus dem gleichen Zeitraum und mit identischer Fehlerkausalitaet, zwecks Foerderung weiterer Drogenapplikationen. Desweiteren offensichtlich illegale Zwangspsychiatrisierungsversuche zur Optimierung der Gehirnwaesche und gesellschaftlicher Stigmatisierung.

Desweiteren habe ich begruendeten Verdacht auf je zwei (also insgesamt noch vier) weitere Morde aus sowohl exploitativen als auch dekonspirationssichernden Gruenden und einen vermeindlichen frueheren Mordversuch an mir (aktuell.arj; tmpdoc.arj).

Ausfuehrungen zu den Artikelverletzungen des Internationalen Paktes ueber buergerliche und politische Rechte vom 19. Dez. 1966.

Vorbemerkungen zu den referenzierten Quellenangaben:

Aufgrund der Analogie zu den Normen der Europaeischen Menschenrechtskommission und des deutschen Grundgesetztes verweise ich in dieser Beschwerde hauptsaechlich auf den Inhalt meiner Beschwerde bei der EMRK No. 29558/95 (coe.arj). Ich bitte Sie daher, insbesondere ich momentan (siehe Art. 19) nicht in der Lage bin irgendwelche Dokumente auszudrucken, meine saemtlichen Unterlagen (6-7 kg) bei der EMRK in Strassburg anzufordern, oder einen Grossteil davon ueber mein Prozessarchiv via URL des Internets: http://www.th-darmstadt.de/ st001500 selbst zu beziehen. Dies halte ich aufgrund meiner jetzigen Situation fuer die einfachste und praktischste Loesung.

Natuerlich werde ich auch kurz auf die wesentlichen Inhalte der Artikelverstoesse eingehen, als auch noch spaetere Entscheidungen und Ausarbeitungen meinerseits zur Referenz ziehen. So lag zB die BVG-Beschwerde gg. Justiziar Neupel von der Landesaerztekammer der EMRK-Beschwerde noch nicht vor. Ebenso und noch viel gehaltvoller sind auch meine letzten Ausarbeitung meiner Zivilklage vom April 1996, die alle strafrechtlichen Verstoesse und Normverletzungen saemtlicher medikolegalen Institutionen sehr gut zusammenfasst (zivneu.arj). Dazugehoerig sind auch die Ablehnungsbeschwerden, wobei die Letztere vom 04. Dez 1996 eine fundierte wissenschaftliche Einfuehrung in medikolegale und konspirative Sachzusammenhaenge gibt (aktuell.arj).

Desweiteren gehe ich natuerlich noch auf die gravierenden juengeren kriminellen Ereignisse ein, dh. alle die, welche sich nach der EMRK-Beschwerde (coe.arj) oder nach meiner zivilrechtlichen Klage und Beschwerde (zivneu.arj; aktuell.arj) zugetragen haben. Dies sind vor allem neue iatrogene Desinformationen die zu einer wiederholten Zwangspsychiatrisierung fuehren sollten oder auch nahezu offensichtliche operative Boykottmassnahmen meiner Arbeitsmoeglichkeiten inkl. massiven Einschraenkung meiner Informationsfreiheit durch Systemagenten (siehe auch Art. 19 CCPR).

Die EMRK-Beschwerde No. 29558/95 enthaelt auch einen 5-blaettrigen Ueberblick (zZ. Powerpoint-Format in Archiv: coe.arj) ueber den gesamten Verfahrenskomplex, der alle essentiellen Inhalte wie naehere Angaben zu den Strafanzeigen und deren Funktionalitaeten beinhalten. Ich lege dieses empfehlenswerte Ueberblicksdokument, welches in der Einleitung meiner EMRK-Beschwerde (coe.arj) vorgestellt wird, fuer eine kurze Informationsangabe diesem Schreiben bei.

Ausfuehrungen zu den Artikelverletzungen:

Art. 6, Abs. 1 CCPR (Recht auf Leben)

Wie in meiner Ausarbeitung zu der Strafanzeige 3 U Js 4510/93 (bericht3.exe => anzeige1.doc; ab Fall #41-45 und besser noch meiner prospektiven Gegenvorstellung zu 2 Ws 174/94 (tmpdoc.arj) und spaeteren Dokumenten (aktuell.arj; zivneu.arj) beschrieben habe, sind von deutschen militaerischen Interessengruppen, als Unfaelle oder Selbstmorde getarnte, terroristische Morde ausgefuehrt worden, um exploitative und anschliesend zunehmend dekonspirationssichernde Zielsetzungen zu erzwingen.

Dabei sind die Indizienbeweisketten hinsichtlich des Mordes an meinem Vater kaum wiederlegbar, weisen aber in den folgenden vermeindlichen Mordfaellen mehr oder weniger grosse Luecken in den Indizienbeweisketten auf, da dort weniger offensichtliche und selbstverratende operative Pannen durch Systemagenten erfolgt sind. Die spaeteren vermeindlichen Morde ergaben sich zunaechst aus zusaetzlichen Perfektionierungsbestrebungen der Exploitation durch Immobilisierung via terroristischer Arragements im ehelichen Institut. Hierbei wird noch vermutet, dass die daraus angestrebten Folgen urspruenglich noch sehr viel weitreichendere sicherheitspolitische Konsequenzen nach sich ziehen sollten, zu denen es aber aufgrund der missglueckten Synchronisation nicht kam und aus diesem Grunde, wegen der speziellen Ausgangsbedingungen auch nur erahnt werden koennen.

Bei allen weiteren vermeindlichen Morden halte ich die dekonspirativen Schutzbestrebungen aufgrund der latenten operativen Pannen (Terrorakte) am wahrscheinlichsten, da die regionale Umgebung konspirativ so hoch belastet war, dass alle Vorsichtsmassnahmen ruecksichtslos durchgefuehrt werden mussten, die mich an einem moeglichen auch nur partiell fremdgestuetzten Erkennen dieser schwerstkriminellen Sachzusammenhaenge hinderten.

Aus diesem Grunde habe auch ich den begruendeten Verdacht zur Annahme, dass selbst ich im Jahre 1981 aus dekonspirationssichernden Gruenden im Ausland durch Giftbeimischung umgebracht werden sollte, welches ich wahrscheinlich nur mit grossem Glueck und Hilfe einiger anderer Interessengruppen ueberlebt habe.

Art. 7 CCPR (Folter)

Hier liegt eine Grundsatzanalogie zum EMRK Art. 3 (coe.arj) vor und somit verweise ich primaer auf selbige Artikelausarbeitung jener Beschwerde.

Offensichtlich sind hier die vorsaetzlichen iatrogenen Desinformationen aus dem Jahre 1991 (attest0.arj; aktuell.arj) und die nachfolgenden Diagnosen und Beschwerden ueber somatoforme Beschwerden (zivneu.arj, Seite 167 ff.) die recht deutlich auf posttraumatische Belastungsstoerungen (PTSD) aufgrund eines schweren Foltertraumas hinweisen.

Die damaligen Aerzte fungierten wahrhaftig als Handlanger und Unterstuetzer der psychopharmakologischen Folterknechte, doch wiederholt sich dieses Misshandlungsschema letztendlich auch bei spaeteren Medizinern, nicht nur bei der Zwangspsychiatrisierung aufgrund weiterer iatrogener Desinformationen.

Desweiteren verweise ich auf die wissenschaftlichen Grundlagen der operativen psychologischen Zersetzung (aktuell.arj), fuer das Verstaendnis wichtige elementare psychologisch kognitiver Theorien (Leon Festiner: Kognitive Dissonanz) in Verbindung mit den pathologischen Stoerungen bei PTSD (aktuell.arj). Auch heute noch findet permanent im Rahmen von operativ instruierten "Behavior Modifikation Prozedures" eine subtile psychologische Folterung statt, die vorsaetzlich mittels psychoinvasiver Ueberwerbungen, traumarelevante Intrusionen erzeugen. Letztere pausenlose Massnahmen haben die posttraumatischen Belastungsstoerungen vorsaetzlich und trotz besserem Wissen willentlich chronifiziert.

Letztendlich machen sich selbst die trotz der offensichtlichen Normverletzung vorsaetzlich passiv verhaltenden Verfolgungsbehoerden bis einschliesslich des EMRK, welche durch ihre Kontroll- und Sanktionsmassnahmen und insbesonders ihrer Befugniss zur raschen Entschaedigungszubilligung (Art. 50 EMRK) eine umgehende Wendung der repressiven Zustaende herbeifuehren koennten, an dieser permanenten Psychofolter mitschuldig, da sie anders entscheiden muessten, jedoch keinerlei Schutz vor den weiteren operativen Ueberwerbungen garantieren koennen.

Ein Verstoss gegen Art 7 CCPR liegt aber nicht nur in den schon beschriebenen systematischen Psychopharmakafolterungen und der nachfolgenden permanent operativen Exploitation posttraumatischer Intrusionshypersensibilitaet, sondern auch in der Ueberlebensschuld meinerseits hinsichtlich der wahrscheinlichen Terrormorde, wegen des mich erwartenden Reichtums begruendet. Desweiteren erfolgt automatisch auch eine permanente Retraumatisierung der fruehren systematischen Repressionen seit den latenten operativen Pannen (verdeckte Morde) seit meiner Jugend.

Art. 8, Abs.1 CCPR (Sklaverei, Zwangsarbeit)

Hier liegt eine Grundsatzanalogie zum EMRK Art. 4 (coe.arj) vor und somit verweise ich primaer auf selbige Artikelausarbeitung jener Beschwerde.

Bis zum heutigen Tage erfolgt eine permanente operative Ueberwerbung mit der Zielsetzung durch Verschiebung der kognitiven Elemente eine groesstmoegliche psychische Dissonanz zu erzeugen, um mich u.a. auf diese Weise der sublimen Zersetzung von meinem Entschaedigungsklagen abzubringen. Diese operative permanente Psychotortur hat keinen anderen Zweck als den, mich als ein entrechtetes und vorsaetzlich durch vorsaetzliche Folter geschaedigtes Individuum und ein zu exploitierender Systemagent zu versklaven.

Vorangegangen waren langanhaltende systematischen psychopharmakologische Folterprozeduren gekoppelt mit vorsaetzlich iatrogenen Misshandlungen von Medizinern bes. im Jahre 1991, welche fuer die oben geschilderten operativen Vorgaenge die pathologisch-psychologischen Vorraussetzungen inform Intrusionshypersensibilitaet ueberhaupt erst schufen. Dieses subtile Folterinstrument wird als permanentes Erpressungsmittel verwendet, wobei das Opfer entweder unter retraumatisierndem schwerem Leid oder Systemversklavung waehlen darf. Reichen diese Massnahmen nicht aus, oder wird aufgrund der intensiven Retraumatisierung ein posttraumatischer Flashback extern erzeugt, kann anhand neuer iatrogener Desinformationen eine Zwangspsychiatrisierung und Zwangsmedikation angestrebt und verordnet werden. Die beispielweise mir ab Feb. 96 aufgrund mehrerer vorsaetzlicher iatrogener Desinformationen zwangsweise verbreichten Neuroleptika sollten mich zu einer willenlosen, autonom antriebsarmen und immerzu jasagenden Marionette umfunktionieren und erreichten immerhin eine etwa halbjaehrige Denkblockade, insbesonders bei komplexen Denkvorgaengen. Aehnliche versklavungsaehnliche Vorgaenge sollten am 12. Dez 1996 - aufgrund der potentiellen Gewinnchancen meiner Ausarbeitung (aktuell.arj) - eingeleitet durch weitere iatrogende u.a. Desinformation wiederholt vorgenommen werden. (siehe aber auch indirekte Wirkung durch Boykott von Walter Blocher add Art. 19!)

Auch an diesen teilweise gelungenen Versklavungsversuchen, die sich psychologisch und psychopharmakologisch subtiler Techniken bedient, sind indirekt wieder alle medikolegalen Kontrollinstanzen und Verfolgungsbehoerden bis einschlieslich des EMRK mitschuldig, da ich mit der mir offensichtlich zustehenden Entschaedigung nach EMRK Art. 50, diesem coerciven psychologischen Korsett schon laengst den Ruecken gekehrt haette. Wer vor einem solchen Unrecht die Augen verschliesst, macht sich selbst mitschuldig.

Art. 9, Abs. 1,4,5 CCPR (Recht auf persoenliche Freiheit und Sicherheit)

Hier liegt eine Grundsatzanalogie zum EMRK Art. 5 (coe.arj) vor und somit verweise ich primaer auf selbige Artikelausarbeitung jener Beschwerde.

Diese rechtliche Garantie ist ein lachhafte Farce, da selbst der allseitshochgelobte Schutzmechanismus der Europaeischen Konvention der Menschenrechte in meinem Beispiel voellig versagt hat, da die EMRK-Entscheidung nach Art.27 keinerlei Grundrechtsverletzungen feststellen und somit auch keine Veranlassung sehen wollte, nach Art.50 eine sofortige Entschaedigung zuzubilligen. Demnach hat sich klammheimlich auch die Korruption und Korrumption bis in diese Etagen eingeschlichen und mir ist aus diffamiernden Beitraegen der Mailingliste "Mehr-Jus" (Wien) von einem Listenteilnehmer (Martin Spill; Yale) sogar mitgeteilt worden, dass er nicht nur meine Ausarbeitungen ausserst belustigend und amuesant fand doch selbiges auch nach einer Rueckfrage von den betreffenden EMRK-Zustaendigen in Strassburg erfahren hatte (wahrscheinlich Arbeitsgruppe W. Peukert).

Immerhin hatte ich den schwachen Eindruck das der Darmstaedter StA Reuter fuer seine vorsaetzlich kriminellen Handlungsweisen noch ein schlechtes Gewissen plagte, doch scheint man sich in diesen o.g. Zirkeln jenes schon laengst abtrainiert zu haben und lacht noch voller ignorantem Hohn ueber die geradezu menschenverachtensten Schwerstverbrechen und exemplarischsten Meschenrechtsverletzungen anderer, fuer die jene eigentlich eintreten sollten. Diese deutsch-europaeischen menschenrechtsverachtenden GG und EMRK-Cliquen haben in meinen Augen ihren Beruf verfehlt und ihre Rente verspielt.

Angesichts der juristisch unangetastend bleibenden exploitativen und dekonspirationssichernden Terrormorde deutscher militaerischer Interessengruppierungen, schwersten psychopharmakologischen Misshandlungen mit iatrogerner Foerderung von mehreren Medizinern, Gehirnwaescheversuche mittels Versuche und Durchfuehrungen von Zwangspsychiatrisierungen inkl. Zwangsmedikation mit paralysierenden Neuropleptika und die bisher mehrfach dargestellt vorsaetzlich kriminelle Untaetigkeit der Kontroll- und Verfolgungsbehoerden insbesonders dem obengezeigten menschenverachtenden Verhalten jener Grundsatzhueter und dem dadurch ungehinderten Weiterlaufen von exploitativ intendierten psychoinvasiven operativen Ueberwerbungen trotz Traumahypersensibilitaet kann man in keinem Falle von Garantien auf Schutz der persoenlichen Freiheit und Sicherheit sprechen. Hoechstens vom staatlich garantierten vorsaetzlichen Schutz organisierter terroristischer Schwerstverbrecher, die nach dem altbekannt faschistoiden Motto handeln: "Ich bereue nichts"!

Art. 10 Abs. 1 CCPR (Erhalt der Menschenwuerde bei Freiheitsentzug)

Hier ergeben sich thematische Koinzidenzen mit wenig ausgefuehrten Abs. 4 und 5 des Art. 9 CCPR somit ich diese hiermit auch zusammenfasse.

Der mich betreffende Freiheitsenzug entstammt vorsaetzlichen iatrogenen Desinformationen aufgrund der dekonspirationssichernden und exploitativen Motivationen, die zu mehrfachen Versuchen und als auch zu einer Durchfuehrung einer Zwangspsychiatrisierung fuehrte.

Die iatrogenen Desinformationen waren laut obligatem Standard so gravierend unrichtig wie sie unrichtiger nicht haetten sein koennen, und deren Nachfolgeexemplare mehr oder minder darauf referenzierende Fehlerfortpflanzungen.

Sofortige Einsprueche meinerseits scheiterten an der vermeindlich duemmlichen Ignoranz und totalen Inkompetenz der Amts- und Landgerichte, als auch der korrupt kriminellen Natur oder aber korrumpierten Solidaritaet der behandelnden Aerzte. Selbst ein schuldhaft Inhaftierter wird nicht gegen seinen Willen mit paralysierenden Psychopharmaka zwangsmisshandelt und einer psychologisch unterstuetzten Gehirnwaesche unterzogen. Ich dagegen kann mir - obwohl man das pausenlos via Indoktrination versucht - keinerlei Schuld zugestehen, sondern befinde sogar, dass ich angesichts der hier verbrochenen terroristischen Schwerstdelikte, wenn zT auch unbewusst, geradezu vorbildlich iS. der Menschenrechte und meinem Gewissen gegenueber gehandelt habe.

Es ist geradezu paradox, dass die zustaendigen Gerichte nicht imstande sind dies nachzuvollziehen und mich aufgrund deren an dogmatische Lernunwilligkeit gekoppelten logischen Schwachsinn grenzende scheinbare Inkompetenz auch noch bestrafen und misshandeln lassen.

Von menschenwuerdiger Behandlung waehrend einer rein politisch motivierten Zwangspsychiatrisierung inkl. Zwangsmedikation kann keine Rede sein. Die mir wiederfahrenen Praktiken sind nicht nur bewusst wuerdezersetzend, sondern so absolut totalitaer und faschistoid, dass sie gut und gern in einer moderneren Fortsetzung Goldhagens "Hitlers bereitwillige Vollstrecker" einen wuerdigen Platz verdient haetten.

Grundsaetzlich halte ich es auch nicht fuer ausgeschlossen, dass neben den primaeren finanziell-exploitativen Interessen auch pseudowissenschaftliche Motive existieren, mich als psychologisches Versuchskaninchen fuer zu optimierende "Guided-Imagination-Techniques" mit oder ohne Psychopharmakaunterstuetzung zu missbrauchen.

Art. 12, Abs 1, 2 CCPR (Nationale und internationale Bewegungsfreiheit)

Hier liegt eine Grundsatzanalogie zum EMRK Protokoll #4 Art. 2 Abs. 1 und 2 (coe.arj) vor und somit verweise ich primaer auf selbige Artikelausarbeitung jener Beschwerde.

Die reale Praxis der Anwendung der Grundsaetze dieses Artikels richten sich weniger nach diesen schoengeistigen humanen Vorsaetzen, sondern nach wirtschaftlichen Strategien und Maximalprinzipien des konspirativen Reglements. Die Bewegungsfreiheit resultiert als Interessenkonflikt aus exploitativen und diesen zunaechst suportierenden, jedoch auch latent kontraproduktiven dekonspirativen Motivationen.

So hat man es tatsaechlich im Jan.1974 geschafft meine Mutter und mich in Deutschland zu immobolisieren, nachdem man meinen Vater Dieter Born durch einen vorgetaeuschten Selbstmord in SA umgebracht hat, damit ich als potentielles Erbanteilssubstitut jene Gueter in spe in den Einflussbereich der deutschen Interessengruppe vektorisieren kann. Die Artikelverletzung bestand hierbei in der gezielt terroristischen Motivationsdestruktion mittels Auswandern meiner Mutter und mir ins Ausland durch eine terroristische Mordaktion.

Nach den letalen Ereignissen der Fam. Freund, die ich mit begruendeten Verdacht auch als terroristische Massnahme werte, stellte sich diese aufgrund meiner abweisenden und zu neugierigen Reaktion als operative Panne heraus, die mich und meine verbleibende Familie als konspiratives Risiko in diesem regionalen Bereicht kennzeichneten. Aufgrund dieser und spaeter erfolgender meisst konspirativer Morde wurde seit dieser Zeit intensiv daran gearbeitet, mich aus diesem konspirativ belasteten regionalen Bereich zu entfernen. Fuer diese regionalen Translationsbestrebungen wurden verschiedene konspirative Techniken (Diffamierungen, Kompromate, etc.) zu Zersetzungszwecken verwendet (=> aktuell.arj).

Zur Zeit des Aufbruchs der selektiven Amnesie insbesonders durch operative Pannen durch meisst falsch legendierte Systemagenten wurde besonders intensiv versucht mich aus dem Darmstaedter Raum zu locken. Besonders fuer den Lebensraum Muenchen aber auch Koeln wurden haufig geworben, jedoch habe ich auch die Vermutung, dass mich bestimmte Systemagenten an befreundete Nachbarlaender abtreten wollten.

Nach dem Zusammenbruch der selektiven Amnesie brachte man natuerlich alle Mittel auf, um mich aus dem konspirativ belasteten regionalen Bereich zu entfernen und griff dazu in die volle Trickkiste der operativ-zersetzenden Moeglichkeiten, die, zwar weniger ausgepraegt, doch im Prinzip bis heute noch ungehindert anhalten.

Art. 14, Abs. 1 CCPR (Legalitaetsprinzip; Verfolgungszwang)

Hier liegt eine Grundsatzanalogie zum EMRK Art. 13 (coe.arj) vor und somit verweise ich primaer auf selbige Artikelausarbeitung jener Beschwerde.

Kennzeichnend fuer diesen Artikelverstoss ist die Leitseite meiner Beschwerde (aktuell.arj) vom 04.Dez 1996 zum Zivilverfahren ueber Hitlers Erlass der Ausuebung der Kriegsgerichtsbarkeit bei kriminellen Delikten, die keinem Verfolgungszwang unterliegen. Genau dieses spiegelt sich in meinem Verfahrenskomplex durch alle medikolegalen Instanzen und Institutionen bis einschlieslich des EMRK wieder. Das Zauberwort FDGO koennte man allenhalben noch mit "faschistoider deutscher Gangster Orgie" uebersetzen.

Trotz offensichtlicher iatrogener Desinformationen scheint ein  278, 279 StGB nicht zu existieren, Strafanzeigen werden trotz offensichtlicher Straftaten aus konspirationssichernden Gruenden illegalerweise auf "Unbekannt" eingestellt, als auch die Klagen gegen diese offensichtlichen Strafvereitlungen, Rechtsbeugungen und Urkundenfaelschungen scheitern. Mehrere Rechtsanwaelte verraten mich nicht nur schaendlich, sondern zersetzen mich operativ entweder mit offensiven oder subtilen Mitteln, andere geben - ohne ihren Auftrag vollstaendig erledigt zu haben - ihr Mandat vorzeitig ab, und weitere weil sie ploetzlich merken wie extrem brisant diese Angelegenheit in Wirklichkeit ist.

Auch die Landesaerztekammer fuehlt sich selbst bei so offensichtlichen medizinischen Normverstoessen nicht zum Protest berufen und duldet, wie auch die Verfolgungsbehoerden, ein auf haarstraeubenden Desinformationen beruhendes Betreuungsverfahren, dessen Zielsetzung es ist meine privaten Rechte einzuschraenken, meine Aufklaerungsarbeit zu sabottieren und mich mit dem subtilen Druck einer drohenden Zwangspsychiatrisierung quasilegal zu erpressen.

Mehr denn je tritt die Justiz als ein Unterstuetzer dieser totalitaeren Repressions- und psychologischen Erpressungsversuche auf, indem sie mich voellig unnoetig mit diesem unnoetigen und illegalen Betreuungsverfahren aufhaelt und zersetzt und sich nachhaltig weigert essentielle Informationen zu beschaffen oder an mich herauszugeben.

Der propagierte Schutz des Staates (inkl. auch der der EMRK) entpuppt sich viel mehr als ein kriminelles Repressionsinstrumentarium deutscher Interessengruppen, die das schwer misshandelte Opfer, dem es eigentlich helfen sollte, voller Hohn und Missachtung zusaetzlich vergewaltigen. Besonders die Ausarbeitung "winkler.arj" als auch das auf alle Verfahren referenzierende Werk "zivneu.arj" gibt einen ausfuehrlichen Ueberblick ueber die vorsaetzlichen Rechtsbeschneidungen, Strafvereitlungen, Strafbeguenstigungen, Rechtsbeugungen und systematischen Urkundenfaelschungen unserer scheindemokratischen Justiz

Art. 16 CCPR (Anerkennung der Rechtsfaehigkeit) Auch hier liegt unter bestimmten Aspekten eine Grundsatzanalogie zum EMRK Art. 13 (coe.arj) vor und somit verweise ich primaer auf selbige Artikelausarbeitung jener Beschwerde, als auch zu Teilen meiner Ausfuehrungen zum Art 14, Abs. 1 CCPR.

In meinem Fall liegt eine vorsaetzliche und bewusste systematische und zumindest europaweit omnipraesente Verkennung der Rechtsfaehigkeit vor, um zum einen die gegen mich angewandten kriminellen konspirativen Zersetzungsmassnahmen und deren ausfuehrender Systemagenten zu schuetzen, als auch unter repressiven Missbrauch von iatrogenen und juristischen Desinformationen meine finanziellen Entschaedigungsansprueche zu vereiteln, mit denen ich sofort meine Anrecht auf Art.12, Abs. 2 CCPR wahrnehmen wuerde und diesem hier offensichtlich scheindemokratischen Totalitarismus den Ruecken kehren wuerde. Dies ist aber von einigen Interessengruppen hoechst unerwuenscht, da sie es eben auch noch auf meinen vermeindlichen Erbschaftsanteil abgesehen haben, den sie mit diesen medizinisch und juristisch repressiven Massnahmen vergeblich zu erpressen versuchen.

Die Aberkennung der Rechtsfaehigkeit beruht auf vorsaetzlichen iatrogenen Desinformationen bzw. auf deren nachfolgenden Fehlerfortpflanzungen. Das rechtliche Argumentationsfeld wiederum weigert sich die offensichtlichen Straftaten zu erkennen, aber gebraucht dafuer diese Desinformationen, um seine vorsaetzliche Untaetigkeit zu entschuldigen. Resultierend daraus entsteht ein sogenannter anomisch-deprevierter "circulus vitiosus" aus rechtlichem und medizinischem Argumentationsfeld, die einen aus gegenseitig stabilissierten Desinformationen unueberwindlichen medikolegalen Wall bilden (zivneu.arj).

Prinzipiell unterscheiden sich diese Erpressungsversuche nicht von den i.a. geaechteten kriminellen Terrorformen wie Flugzeugentfuehrung oder Bankueberfall mit erpresserischer Geiselnahme, nur dass hier wesentlich subtilere wissenschaftliche, juristische und soziologische Massnahmen "vergewaltigt" werden und die "white collar criminals" bestens organisiert, aus elitaeren Zirkeln heraus dirigieren. Es sind oft Schreibtischtaeter die vorsaetzlich ihren gesellschaftlichen Statuts inkl. Machtgefuege dazu missbrauchen, systematisch organisierte schwerstkriminellen Handlungen hinter einer medikolegalen Maske zu begehen, zu ermoeglichen und/oder zu foerdern, insbesonders tun sie dies auch hinsichtlich der Vertuschung von seriellen Terroraktionen. Aus diesem Grunde bitte ich auch ausdruecklich darum bei der Bewertung der hier vorgestellten kriminellen Aktivitaeten hinsichtlich jener o.g. geaechteter keine grossen falschen Differenzierungen vorzunehmen, insbesonders hinsichtlich der erforderlichen "gerechten Behandlung" der genannten Schwerstverbrecher.

Art. 17 CCPR (Schutz des Privatlebens und individueller Rechte)

Hier liegt eine Grundsatzanalogie zum EMRK Art. 8 (coe.arj) vor und somit verweise ich primaer auf selbige Artikelausarbeitung jener Beschwerde.

Die schon mehrfach erwaehnten finanziellen Verhaeltnisse meiner Verwandtschaft in USA und die damit notgedrungene Immobilisierung von meiner Mutter und mir durch den wahrscheinlichen Mord an meinem Vater bildeten nur den Anfang der terroristischen Einmischungsversuche in mein Familienleben. Aufgrund dieser exploitativen aber auch extrem konspirationsbeduerftigen Vorfaelle wurden u.a. meine Verhaltensweisen relativ gut analysiert, um diese besser manipulieren zu koennen. Diese gesamte Jugend- und fruehe Erwachsenenzeit permanente Invadierung meiner Privatsphaere wurde mir aber erst nach 1990, waehrend der narkoanalytisch begleiteten langandauernden operativen Personenkontrollen und massiven operativen Zersetzungen bewusst. Nach dem Zusammenbruch der psychischen Defence und Memorierung essentieller biographischer Zusammenhaenge wurde ich intensivst waehrend der horridablen Drogenentzugserscheinungen zudem noch psychologisch zersetzt. Bei dieser psychologischen Zersetzung werden bewusst traumatisierende Inhalte genutzt, die in imaginativen Spielen organisiert werden, um die zersetzende und demuetigende Wirkung der Folter und Gehirnwaesche zu verstaerken. Prinzipiell werden diese imaginativen Spiele inform von operativen Ueberwerbungen auch heute noch genutzt, um mich in positiv schmeichelnder oder negativ zersetzender Manier entweder zu umwerben oder zu beleidigen. Fuer die operative Zersetzungen werden gezielt traumatisierende kognitive Elemente praesentiert, die wie brennendes Salz in die schwach verkrusteten Wunden des Folterschmerzes getrieben werden, da die Opfer durch ihre pathologische Hypersensibilitaet nicht mehr in der Lage sind Widerstand zu bieten.

Fuer diesen Zweck benoetigt man natuerlich staendig auch aktuelle private Informationen, um die operativen Handlungsmuster zu optimieren oder den Anforderungen der Legendenbildung auch passgerecht zu werden. Ohne genaue Analyse der fremden Verhaltensweisen koennen auch keine Informationen aufbereitet werden, die sich zu einer Manipulation eignen, insofern ist dies eine zwingende Vorraussetzung, ganz besonders bei potentiell dekonspirationsgefaehrdenden und deshalb operativ zu ueberwachenden Subjekten wie mir.

Aus diesem Grunde wird natuerlich das Telephon abgehoert, welches ich durch von diesem Medium abhaengige Konversationen, in gravierenden Verhaltensinkonsistenzen bei Systemagenten sehr deutlich beobachten konnte und selbst anhand mehrfacher operative Tricks inform von Desinformationen mehrfach ueberprueft habe.

So liesen auch die temporal koinzidenten Ausfaelle meiner Telephonanlage mit den ungewollten Widerspruechen gegen die Desinformationen der Verfolgungsbehoerden als auch der temporal koinzident ablaufenden operativen Spiele recht wahrscheinlich auf systematische Sabotagehandlungen schliessen.

Es verschwanden auch wichtige Briefe an meine dortigen Verwandten nach USA oder es wurden eilige Sendungen an die Verfolgungsbehoerden nach Frankfurt einfach wieder zurueckgeschickt.

Als ruf- und ehreverletzend sind natuerlich auch die iatrogenen Stigmatisierungen zu betrachten, die mich vorsaetzlich aus dekonspirationssichernden Gruenden als paranoid psychotisch verleumden, um strafrechtliche Massnahmen zu umgehen und um mich dauerhaft subtil zu erpressen. Diese mehr oder weniger offensichtlichen zT aber auch codierten ruf- und ehreverletzenden Massnahmen koennen besonders auch in den deutschsprachigen Newsforen verfolgt werden (zB. Mario Lindner o. Christian B. Vetter von der TH-Darmstadt) oder endeten in boykottierenden Aktionen eingeleitet von Walter Blocher (Listowner von "Mehr-Jus"), die zu einem hoffentlich nur kurzen Entzug meines Accounts fuehrten (siehe Art.19 CCPR). Auch letzterer arbeitete mit gezielten Desinformationen, um mich zum einen oeffentlich im Internet und im HRZ der TH-Darmstadt nicht nur zu diskretidieren, sondern wollte zum anderen auch recht offensichtlich meine Ausarbeitung der Beschwerde sabotieren.

ZT ist es aber auch so, dass ich von mir freundlich gesinnten Interessengruppen sehr intensiv ueberwacht werde, was ich auch nur durch auffaellige Koinzidenzen herausgefunden habe. Im grossen und ganzen wird diese Massnahme aber von mir begruesst, da auf gewisse Weise optimaler meine kognitive Dissonanz stabilisiert werden kann, dahingehend, dass man mir Mut macht, mich bestaetigt, manchmal warnt, oder uU. auch auf wichtige Angelegenheiten aufmerksam macht. Es ist (leider noch) eine sehr virtuelle Fuersorge, die sich der modernen Kontroll- und Kommunikationstechniken bedient, um ein psychologisches Ueberleben in einer permanent feindlich-zersetzenden Umwelt zu garantieren. ZZ ist die "Zusammenarbeit" auch recht zufriedenstellend. Ich gehe aber davon aus, dass diese Einrichtung urspruenglich nicht unbedingt fuer diesen indirekt bidirektional-kommunikativen Zweck installiert wurde, sondern zunaechst auch nur zu einer genaueren Ueberpruefung und Charakterisierung meiner Person. Da jedoch keinerlei hemmende Ressentiments zwischen der Interessengruppe und mir bestehen haben sich hier sehr eigentuemlich Kommunikationsstrukturen entwickelt, die in dieser Form leider essentiell sind. Natuerlich gabs auch an und ab mal "Zoff" doch meisst aufgrund des Unverstaendnisses hinsichtlich meiner Krankheit (PTSD, Amnesie). In USA lebend, wuerde ich mir dieses natuerlich verbieten, hier in Deutschland ist es bedauerlicherweise ein Tool zum Ueberleben.

Art. 19, Abs. 1, 2 CCPR (Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit)

Hier liegt eine Grundsatzanalogie zum EMRK Art. 10 (coe.arj) vor und somit verweise ich primaer auf selbige Artikelausarbeitung jener Beschwerde.

Die sogn. Meinungsfreiheit wird in meinem Falle wohl hoechstens als zu ignorierende Narrenfreiheit toleriert, denn zumindest nach korrespondierenden Art. 5 GG ist die Meinungsfreiheit im Prinzip auch nur dann wirklich existent, wenn der fallspezifisch unterschiedlich gegebene Anspruch auf die potentielle Wirkung der Meinung auch tatsaechlich durchfuehrbar ist. Dies ist aufgrund der systematisch-stigmatisierenden iatrogenen Desinformationen, mit denen sich auch das juristische Argumentationsfeld anhand von Scheinargumenten aus der Affaere zu winden versucht, sehr offensichtlich nicht der Fall. Das rechtliche Argumentationsfeld ist aber aufgrund der Sachlage und deren Zustaendigkeit jedoch dazu verpflichtet, beruft sich aber in krimineller Weise auf Scheinbegruendungen inform weiterer rechtsbeugender, urkundenfaelschender und strafvereitelnder Desinformationen.

Wie ich in meiner EMRK Beschwerde #29558/95 beschrieben habe, hatte ich durch meine aufklaererischen Aktivitaeten und unbequemen Fragestellungen schon seit 1993 enorme Schwierigkeiten bekommen, da einige Personen den Drang verspuerten mich am HRZ zu denunzieren und mir damals die aktiv-informelle Teilnahme am Internet zu untersagen. Selbst diese wurde, wie beschrieben, im Jahre 1995 gefaehrded, als ich ueber gefakte Webbrowser-Adressen ins USENET postete und mir per Hausverbot angedroht wurde, meine hoechst unwillkommenen Meinungsaeusserungen kuenftig zu unterlassen. Seit einiger Zeit sind fast alle Rechner nur noch mit einem Loginaccount zu benutzen, somit ein Entzug dieser Berechtigung auch gleichzeitig ein Ende der Arbeitsmoeglichkeiten an einer EDV-Anlage bedeutet. Genau diese Situation wurde am 13. Jan 1997 durch den Wiener Listowner von "Mehr-Jus" Walter Blocher angeregt, indem er mit einer diffamierenden und aus lauter Desinformationen bestehenden "Demarche" meinen Accountentzug forderte. Es war ein offensichtlich operativer Vorgang, da er zum einen vollkommen unbegruendet war und sich zudem Zielsetzungen anmasste die voellig ueber den Erfordernissen standen, da jene Person mich doch viel einfacher aus der Mailingliste haette entfernen koennen, um seine scheinbaren Ziele zu erreichen. Doch wollte er nicht nur den Entzug der Meinungs- und Informationsfreiheit, sondern durch aussagekraeftige und thematisch disjunkte Hinweise auf die "Interessen- und Gueterabwaegung" auch einen Entzug der Arbeitsmoeglichkeiten. Es ist traurig genug das der Chef des HRZ Dr. Ohrberger mehr Kruemmung im Rueckrad besitzt, als Kruemmung der Hirnrinde aufzuweissen vermag, um die offensichtlichen Desinformationen erkennen zu wollen.

Nach dem Entzug der Accountberechtigung am 20. Jan 1997 ist ein dringliches Schreiben vom 24. Jan 1997, adressiert an den Praesidenten der THD Prof. Dr. Woerner jedoch bis 06.Feb 1997 leider immer noch unbeantwortet geblieben und ein Verweis auf den Hausjuristen Herrn Schmitt erbrachte, dass dieser noch nichts von der Sache gehoert hat. Nach einer kurzen Diskussion mit diesem habe ich klipp und klar gestellt, dass ich einen bisher ueber zweiwoechigen Entzug meiner gewohnten Arbeitsumgebung und meines essentiellen Informationspools als nicht mehr akteptabel empfinde und auf eine sofortige Aenderung dieses Umstandes draenge. Auf gar keinen Fall werde ich mich auch nur einer irgendwie gearteteten Zensur unterwerfen lassen, die mir verbieten will, meine an realen Beispielen ausgefuehrten berechtigten Sachfragen zu verschiedenen medikolegalen und politischen Themen im Internet zu verbreiten. Warum sollte der Art. 19 CCPR, retrospektive Art. 10 EMRK oder Art 5 GG nicht auch fuer einen Hochschulaccount gelten, bzw. es doch sowiso schon seit Jahren klipp und klar sein sollte, an welchen sehr exotischen wissenschaftlichen Themenbereichen ich seit laengerm arbeite und aus diesem Grunde, ganz besonders auch von den modernen Kommunikationsmitteln, wie zB dem Internet, stark abhaenge.

Es ist doch hier nicht nur allzu deutlich, dass Walter Blocher & Co im Macbethschen Sinne handeln musste, da er "den Wald von Birnham gegen das Schloss vorruecken sah", ich jedoch als Grassche Zwergennatur Oskar Mazerats weiter laut auf der Blechtrommel schlagen will und wenn es sein muss so laut zu schreien anfange, bis die riesigen Glasscheiben zerbersten, als auch bei genauer psychologischer Analyse, Refelxionen auf die Grundsaetze Art. 7 und 8 CCPR berechtigt sind. Zielsetzung ist hierbei nicht nur der simple Boykott, sondern ein totalerer Information Warefare Class II-III, der durch massive Restriktion meines aktiven und passiven Informationspotentials zur Optimierung des psychologisch coerciven Systems beitraegt. Durch den Entzug von "unabhaengigen" Informationsmaterial erhoeht sich die Wahrscheinlichkeit der systemgesteuerten Indoktrination durch dissoziationserhoehende kognitive Elemente, bzw. entfallen essentielle kognitive Kompensationsleistungen. Folge davon ist, dass sich nach der widerstandsinhibierten Maximierung der Dissonanz automatisch eine stetige Verlagerung der kognitiven Elemente in den Bereich des psychologisch coerciven Systems erreicht wird. Dies entspricht prinzipiell einer sublimen psychologische Folter mit der Zielsetzung einer Versklavung in den coerciven Massstaeben des Systems. Mit anderen Worten wuerde ich bei und nach einem erfolgreichen Boykott, solange mit Desinformation ueberschuettet und operativen Vorgaengen leidvoll zersetzt, bis ich dem coerciven Druck nicht mehr standhalten kann und mich einer feindlichen und erpresserischen Umgebung anpassen muesste, die mit brutalsten terroristischen Mitteln ihre Zielsetzungen durchdruecken will oder von diesen schmarotzt.

Art. 23, Abs. 1, 2, 3 (Schutz der Familie, Rechte in der Ehe)

Hier liegt eine Grundsatzanalogie zum EMRK Art. 8 und Art. 12 (coe.arj) vor und somit verweise ich primaer auf selbige Artikelausarbeitung jener Beschwerde.

Wie ich bereits mehrfach im Kapitel "Bestaetigung durch biographische Hintergruende", "Art 6 (Recht auf Leben)" und "Art. 12, Abs. 1, 2 (Nationale und internationale Bewegungsfreiheit)" ausgefuehrt habe ist es sehr wahrscheinlich, dass nicht nur im Falle meines Vaters Dieter Born, sondern auch aufgrund der gesellschaftlichen Funktionalitaetsidenditaet, weitere operativ getarnte terroristische Verbrechen als Gestaltungsmittel familienpolitischer Arragements missbraucht werden sollten (Fam. Freund).

Ebenso besteht der begruendete Verdacht, dass eine sich anbahnende intime Freundschaft (quasi als potentiell moegl. Ehepartner in spe) Michaela Pohle, sehr wahrscheinlich aus dekonspirationsischernden Gruenden von Matthias Kolmer/Griesheim durch einen hinterlistigen Giftmord assasiniert wurde, da diese wahrscheinlich als psychologischer Katalysator meiner Amnesie gewirkt, und somit indirekt zu einer ungewollten Aufklaerung der Schwerstverbrechen haette beitragen koennen. Auch bei meiner an Blasenkrebs gestorbenen Grossmutter, die weitgehend zu meiner psychischen Stabilitaet und Autonomie beitrug, vermute ich aehnliche lethale Interessen (saemtliche terroristische Akte; siehe tmpdoc.arj; aktuell.arj).

Wie sich zumindest deutlich schon allein an dem Beispiel meines Vaters zeigt, ordnet sich der Schutz durch Gesellschaft und Staat den exploitativen Interessen elitaerer militaerischer Interessengruppierungen unter. Durch operativ getarnte Morde werden Teilfamilien ausgeloescht und/oder deren Ueberbleibsel bzw. gesellschaftlich funktionale Substitute nach Gutduenken und exploitativen Interessen operativ zusammengefuegt.

Dadurch entstand ein enormes Trauma, welches in meiner Jugenszeit zu schweren sexuellen Synchronisationsstoerungen fuehrte, da sich aehnlich wie bei Koenig Midas meine zwischenmenschliche Kontakte weniger in als wegen dem "Gold", mit operativer Nachhilfe in unnatuerlich Ablebende verwandelten. Daraus entstand ab 1991 nach Zusammenbruch der selektiven Amnesie eine enorme Ueberlebensschuld, die wahrscheinlich nur die Verursacher wirklich verstanden, die genau jene PTSD-Symptome in folteraehnlicher Manier fuer konspirative Ueberwerbungen und operativ zersetzende Spiele zu exploitieren versuchten. Solche subtilen sexuellen Erpressungsversuche finden sich nicht nur begleitend zu dem illegalen Betreuungsverfahren (siehe auch quasierpresserisches Schreiben von Alfred Jaeger zum Verfahren gg. Frau Dr. Saenger), sondern fuehrte auch zu einem extremen posttraumatischen Flashback Ende Jan. 1996, der dann vorsaetzlich als Psychose verkannt wurde. Auch bis heute halten diese psychoinvasiven traumarelevanten operativen Ueberwerbungen ungehindert an (siehe bericht3.exe => anzeige1.doc; Fall # 40) und werden vorsaetzlich durch iatrogene Desinformationen und juristische Normbeugung ermoeglicht, da ich mit der mir zustehenden finanziellen Zubilligung schon laengst mein Grundrecht auf Art. 12, Abs. 2 CCPR wahrgenommen haette, doch widerspricht dies den exploitativen Interessen deutscher Gruppierungen.

Art. 24, Abs. 1 (Diskriminierungsverbot bei Kindern)

Hier liegt eine partielle Grundsatzanalogie zum EMRK Zusatzprotokoll Art. 2 (coe.arj) vor und somit verweise ich auch auf selbige Artikelausarbeitung jener Beschwerde.

Die extensivsten operativen Aktionen begannen mit dem Tod meines Vaters 1974, als ich 12 Jahre alt war und wurden mir nach der latenten operativen Panne, dem vermeindlichen Terrorakt gegen die Fam. Freund zum gesellschaftlichen Verhaengnis. Prinzipiell wurden meine Mutter und ich zu dieser Zeit zu einem potentiellen dekonspirativen Risiko, welches zumindest aus der regionalen Umgebung entfernt werden musste und staerkeren operativen Stressoren ausgesetzt wurde.

Die mehr oder minder unnatuerlichen Ableben in meiner familiaeren und sozialen Umgebung wurden von mir durch eine Amnesie verdraengt, waehrend ich zunehmends als dekonspiratives Risiko gesellschaftlich ausgegrenzt oder - ohne dass ich mir eigentlich ueber die Ursachen bewusst war - permanent verhoehnt wurde. Paralell zur gesellschaftlichen Isolierung wuchs das Schulversagen, wo ebenso intensive Zersetzungsmassnahmen stattfanden, als auch die Kommunikation in meiner Restfamilie so stark unter dem operativen Druck litt, dass es quasi unertraeglich wurde. Von meinem neuen Stiefvater wurde ich, leider dann auch mit Hilfe meiner Mutter psychisch misshandelt (zB. hies es meine Gene waeren schlecht, da sich mein Vater umgebracht hat) und wurde mit 16 Jahren von "Zuhause" rausgeschmissen. Im weiteren bekam ich nicht die geringste Hilfe und Unterstuetzung von meinen Eltern und schleppte mich, von ein paar "freundschaftlichen" Beziehungen und meiner Grossmutter supportiert, sehr demotiviert durch das Leben. Problematisch waren auch sexuell beziehungslose Phasen, da eine Beziehungsanbahnung durch die fruehere Kopplung der operativ getarnten terroristischen Akte als letale Ereignisse gerade bei sexuellen Synchronisationen, wie zB dann auch noch bei Michaela Pohle, zu extremen situationsbedingten Angstgefuehlen fuehrte. Dies wiederum wurde weder von mir noch von den meissten anderen verstanden und noch weniger hinterfragt, somit ich dann auch zunehmend unter starken Diffamierungen zB. hinsichtlich unterstellter Homosexualitaet zu leiden hatte, bzw. solche Verleumdungen in operativ gefaehrdeten Gebieten auch konspirativ gefoerdert wurde. In einem abstrahierten Sinn darf man auch von einem Kaspar Hauser aehnlichen gesellschaftlich-psychologischen Zustand sprechen, der die Welt ausserhalb des goldenen Kaefigs nicht begreifen konnte, wollte und durfte. Daraus erwuchs auch, wie es bei Opfern posttraumatischer Stoerungen eher die Regel ist, ein gerinfuegiger THC-Konsum der zum einen den dissoziativen Zustand stabilisierte, als auch deswegen von konspirativen Gruppierungen aktiv gefoerdert wurde, doch war dies eher lebensnotwendig als schaedigend oder direkt leistungshemmend.

Art. 26 (Gesetzliches Diskriminierungsverbot und Schutzgebot)

So wie das deutsche als auch das europaeische Gesetz in meinem Fall den dargelegten massiven Grundsatzverletzungen des CCPR eher als stabilisierender und indirekt foerdernder Faktor in Erscheinung getreten ist, versagt das Gesetz auch in diesem Grundsatz des gesetzlichen Diskriminierungsverbots als auch des vorgeschriebenen Schutzgebots. Als perfide Kroenung dieses Affenteathers ist die vorsaetzlich normbeugende Versagung der Entschaedigungszubilligung durch den EMRK Art. 50 von No. 29558/95 am 25. Juni 1996 nach EMRK Art 27.

Wie in meiner Ausarbeitung der Zivilklage vom 25. April 1996 (zivneu.arj) gezeigt, versagen alle zustaendigen medizinischen Kontroll- und alle juristischen Entscheidungsinstanzen indem sie vorsaetzlich elementarste Normbeugung begehen. Auch weitere Stellen wie zB. das Bundesgesundheitsministerium, Bundes- oder Landesjustizministerium, der parlamentarische Untersuchungsausschuss (G 10), das BKA als auch weitere relevante politische Institutionen fuehlen sich nicht zustaendig.

Aehnlich wie bei den kriminellen und bewusst unethischen Handlungen der Aerzteschaft, ist die Justiz vielmehr ein quasilegales Mittel zur diskriminierenden Repression von operativ geschaedigten Zersetzungsopfern, die sich gegen politisch und kriminell hochbrisanter Terrorverbrechen deutscher militaerischer Interessengruppierungen mit legalen Mitteln zur Wehr setzen wollen. Die Justiz schuetzt nicht das Opfer menschenverachtender Diskriminierung, sondern erhaelt vorsaetzlich einen langzeitlichen normbeugenden anomisch-deprevierenden Zustand, indem das misshandelte Opfer optimal, ungehindert und straffrei zersetzt und dessen berechtigte Zielsetzungen somit vernichtet werden kann. Wie man sieht wird allen kriminellen Akteuren trotz eindeutiger krimineller Tatbestaende illegalerweise Straffreiheit gewaehrt, als auch aufgrund des Dekonspirationsschutzes die Systemagenten noch nicht einmal namentlich erfasst werden. Dadurch koennen, wie durch die vorsaetzlichen iatrogenen Desinformationen der Aerzte, diese kriminellen zersetzenden operativen Aktivitaeten auch immer weiter laufen, da keine der normalerweise per Gesetz verpflichteten Institutionen sich auch nur in irgendeiner Weise fuer diese gravierenden Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zeigen moechte, nichtsdestotrotz aber von einem vermeindlichen finanziellen Gewinn profitieren moechte. Fuer letztzeren Zweck macht diese Interessengruppierung sich den anomisch-repressiven Zustand zunutze und zersetzt in erpresserischer Weise durch intrusive operative Ueberwerbung oftmals gezielt die traumarelevanten psychologischen Schwachstellen des zuvor aus diesem Grund gefolterten und von den vorsaetzlich Aerzten misshandelten Opfer, waehrend Justizia vorsaetzlich untaetig bleibt.

Zusammenfassung:

Wie ich bereits unter den Kapiteln der Vorbemerkung ausgefuehrt habe, repremieren in meinem Fallkomplex sehr maechtige konspirative Interessengruppierungen die Aufklaerung, sei es aus Schutz vor Dekonspiration ihrer eigenen Terrorverbrechen, oder im Gewand einer aasfressenden Hyaene, welches das angefallene Opfer "lieber" selbst aufzehren moechte, oder aus wesentlich difizieleren kriminologischen und politisch-taktischen Gruenden.

Wie ich in meiner letzten Zivilklage (zivneu.arj) schon angedeuted habe, bin ich mir mittlerweile recht sicher, dass der deutsch-europaeische Leviathan salopp gesagt eine historisch bedingte multible Persoehnlichkeit ist, die je nach Sachlage unterschiedliche, zT. gegensaetzliche aber auch partiell koalierende Interessengruppierungen beherbergt.

Ob in meinem Fall die Verzoegerungstaktik des OLG/FFM, die in gewissen Faellen der organisierten Kriminalitaet schon seine Berechtigung hat, aufgrund meiner PTSD-Erkrankung und dem psychologisch zersetzenden operativen Umfeld wirklich so gesund war, moechte ich manchmal stark bezweifeln. Sicherlich sind dadurch und mit Hilfe der add Art 19 angedeuteten speziellen Kommunikationsvorrichtungen weitere fruehere und aktuelle kriminelle Aktivitaeten transparenter geworden, doch spaetestens nach der letzten BVG-Entscheidung gegen Justiziar Neupel 2 BvR 2417/95 haette es zu einer finanziellen Entschaedigung kommen muessen. Das dies letztendlich auch nicht vom EMRK nach Art. 50 zugebilligt wurde, ist mir voellig unverstaendlich, denn selbst mit vermeindlich metasprachlich verklaerten Andeutungen (siehe Zulaessigkeit: Namen und Anordnung der Richter des Kommittees) kann ein schwer posttraumatisch Belasteter konkret sehr wenig anfangen. Zumindest zeigt dies die alltaegliche Realitaet anhand pausenloser operativ zersetzender Ueberwerbung, die vorsaetzlich und in erpresserischer Weise in sittenwidriger Weise schaedigt oder dies versucht. Aus aehnlichem Grunde haette bei den gleichen finanziellen Resourcen (schaetze ueber 35.000 DM) anstatt eines zwangsweisen Psychiatrieaufenthalt, guenstigerweise in grossem geographischen Abstand einen prima Urlaub mit psychologischer Unterstueztung verbracht. Dieses damalige Handeln war absolut und zT auch bewusst verantwortungslos und zutiefst menschenverachtend.

Es wird somit hoechste Zeit, dass ich umgehend meine mir zustehende Entschaedigungszubillingung bekomme und die unfreiwillige Taetigkeit als "Golden Moldy" hier in Deutschland beende. Falls man dann noch auf die unfeine Idde kommt mich als Reinkarnation von Fidel Castro einzusetzen, werde ich mir jedoch einfach den Bart wieder abrasieren.

Prioritaeten:

Da die BGB  826 relevanten psychologischen operativen Zersetzungen als auch die konspirativen Boykottmassnahmen (zB.: siehe Art. 19 CCPR; Walter Blocher) noch immer ungehindert anhalten, wird es fuer mich hoechste Zeit aus Deutschland bzw. Europa zu verschwinden. Dafuer benoetige ich natuerlich die mir zustehende Entschaedigungszubilligung und moechte Sie hiermit bitten, alle Ihnen zustehenden politisch-rechtlichen Moeglichkeiten voll auszuschoepfen, damit mir umgehend und ohne - meisst auf konspirative Weise eheaehnlich erpresste Constraints - eine finanzielle Entschaedigungszubilligung ausgezahlt wird, damit ich mich schnellstmoeglichst aus dem operativ zersetzenden und meine Nerven ueberlasteten Gebiet entfernen kann. Ob Sie dies, wenn moeglich durch eine "Revision" der EMRK-Entscheidung #29558/95 hinsichtlich EMRK Art. 50 oder hinsichtlich eines wahrscheinlichen BGH-Prozesses in spe aus der Beschwerde gegen 13 W 42/96 OLG/FFM bzw. 1 O 202/96 LG/DA geschieht ist mir prinzipiell egal, doch duerfte erste Variante - wenn ueberhaupt moeglich - den Vorteil besitzen, dass dadurch kein Rechtsanwalt notwendig wird. Dies wuerde ich sehr begruessen, da ich bisher leider die Erfahrung gemacht habe, dass diese zum Grossteil mehr hinderlich sind, bzw. sogar schaendlichen Parteiverrat begangen haben und selbst, falls dem nicht so sein sollte, besteht theoretisch immer noch die Moeglichkeit, dass ich bei einer solch extremen Rechtslage, grosse Schwierigkeiten haben koennte einen RA zu finden oder sogar sich kein RA dazu bereiterklaert, dieses Mandat zu uebernehmen. Meine Entschaedigungsforderungen belaufen sich zZ. auf 15 Millionen DM (abhaengig von weiteren operativen Zersetzungen, mit steigender Tendenz) plus aller finanziellen Krankenaufwendungen hinsichtlich PTSD-relevanter pathologischer Stoerungen und da diese praktisch unheilbar, bis auf Lebenszeit im Ausland. Hinsichtlich der Hauptverantwortlichen in der Haftungsfrage schlage ich eine Staatshaftung mit Beteiligung der Versicherungen der Aerzte- und Rechtsanwaltsversicherungen vor. Fuer die zukuenftigen Krankenaufwendungen moechte ich die Barmer Ersatzkasse event. unter Beteiligung der Landeskammer Frankfurt/Main (Justizar Neupel) vorbestimmen. Daraus ergibt sich folgende Prioritaetsliste:

Anlagen und ecetera:

Neben dem vorliegenden Beweismaterial, welches ich aufgrund der jetzigen boykottierten Situation leider erbitten muss, von der Europaeischen Kommission fuer Menschenrechte anzufordern, gibt es noch folgende weitere Ausarbeitungen, die nach der Abgabe der EMRK Beschwerde # 29558/95 (22. August 1996) angefertigt wurden.

Dies sind hauptsaechlich die:

Ich bin bemueht der VN-Menschenrechtskommission ganz besonders letztgenannte als auch eventuell alle anderen Ausarbeitungen und fehlenden Beweismittel umgehend via Email zukommen zu lassen oder wieder via WWW zugaenglich zu machen. Falls die VN-Menschenrechtskommision schon in Kuerze meine illegale Zensur bei der TH-Darmstadt aufheben kann, wird dies wesentlich leichter moeglich sein (Verantwortliche siehe add Art. 19 CCPR). Doch werden sich wahrscheinlich aber auch umstaendlichere Umwege im Gebrauch moderner Kommunikationswege wie dem Internet finden lassen, welches ich aufgrund enormer Kostenersparnis und Schnelligkeit bevorzuge.

Desweiteren sind - soweit mir dies rein technisch als auch gesundheitlich noch moeglich ist - weitere Ausarbeitungen geplant u.a. die Vollendung der Vorversion zur Beschwerde gg. die Ablehnung der Zivilentscheidung 13 W 42/96 vom 04. Dez 1996, sowie genauere Ausfuehrungen zu den letzten vorsaetzlichen iatrogenen Desinformationen (Dr. Sparrer; Dr. Vetter) und PTSD relevanter anamnestischer Daten, als auch zu den operativen, diffamierenden und zensureinleitenden Aktionen von Walter Blocher & Co (Wien).

Anbei moechte ich noch darauf aufmerksam machen, dass ueber die USENET-Recherchedatenbank "DejaNews" ein Grossteil meiner Korrespondenzen (auch die zu Walter Blocher) und weitere Erklaerungen via Emailaccountabfrage (Userprofil; Email siehe Titelblatt) fuer Sie zugaenglich ist. Dabei wird Ihnen auch das enorme Denunziationspotential vermeindlicher Systemagenten nicht entgehen.